
HENARA WISSEN / GLOSSAR
Verordnungsfall: Was bedeutet der Begriff?
Die Zuordnung von Heilmittelverordnungen nach Diagnosegruppe, Diagnose und Verordner.
Ein Verordnungsfall umfasst bei einer versicherten Person alle Heilmittelbehandlungen wegen derselben Diagnose – maßgeblich sind die ersten drei Stellen des ICD-10-GM-Codes – und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog. Nach § 7 Heilmittel-Richtlinie bezieht er sich auf den jeweiligen Verordner. Ein Verordnungsfall kann mehrere Verordnungen umfassen.
Wann beginnt ein neuer Verordnungsfall?
Eine andere Diagnosegruppe oder eine Diagnose mit anderen ersten drei ICD-10-GM-Stellen kann einen eigenen Verordnungsfall begründen. Ein neuer Verordnungsfall entsteht außerdem, wenn sechs Monate lang keine weitere Verordnung für diesen Fall ausgestellt wurde. Die Zuordnung ist in § 7 der Heilmittel-Richtlinie geregelt und auf den jeweiligen Verordner bezogen.
Wie viele Verordnungen sind in einem Fall möglich?
Mehrere Verordnungen im selben Verordnungsfall sind möglich, wenn der medizinische Bedarf weiter besteht. Die orientierende Behandlungsmenge ist keine starre Gesamtobergrenze. Wird sie überschritten, dokumentiert der Verordner die individuellen medizinischen Gründe. Der Fachartikel zu weiteren Verordnungen erläutert den Ablauf.
Ist ein Verordnungsfall eine einzelne Verordnung?
Nein. Die einzelne Heilmittelverordnung ist der konkrete Auftrag auf einem Vordruck. Der Verordnungsfall ordnet mehrere Behandlungen und mögliche Verordnungen nach Diagnose, Diagnosegruppe und Verordner zusammen. Deshalb ist „Folgeverordnung“ kein eigener heutiger Verordnungstyp der Heilmittel-Richtlinie.
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Redaktioneller Stand: 01.10.2026. Quellen: G-BA: Heilmittel-Richtlinie, § 7.
Die genannten Regeln beziehen sich auf die vertragsärztliche GKV-Heilmittelversorgung; konkrete Fälle und spätere Änderungen sind anhand der dann gültigen Regeln zu prüfen.

