
HENARA WISSEN / FACHARTIKEL
Wann braucht eine Behandlung eine weitere Heilmittelverordnung?
Weitere Verordnungen, orientierende Behandlungsmenge und langfristiger Bedarf.
Drei Begriffe, die du auseinanderhalten solltest
- Verordnungsfall: Der fachliche Zusammenhang, in dem Verordnungen zu einer Erkrankung betrachtet werden. Er ist nicht einfach eine einzelne Formularseite.
- Orientierende Behandlungsmenge: Die im Heilmittelkatalog angegebene Orientierung für die voraussichtlich nötigen Behandlungseinheiten. Bei weiter bestehendem medizinischem Bedarf sind weitere Verordnungen möglich.
- Langfristiger Heilmittelbedarf: Eine besondere Konstellation bei schweren, länger anhaltenden Beeinträchtigungen. Eine Verordnung kann dann wiederholt für eine Behandlungsdauer von jeweils bis zu zwölf Wochen ausgestellt werden.
Was ist mit „Folgeverordnung“ oder „Dauerverordnung“ gemeint? Im Praxisalltag werden diese Wörter für eine fortgesetzte Behandlung genutzt. Für die fachliche Prüfung sind die Angaben auf der aktuellen Verordnung, der Verordnungsfall und gegebenenfalls der langfristige Heilmittelbedarf wichtiger. „Dauerverordnung“ darf keine unbegrenzte Gültigkeit suggerieren. Die genaue Zuordnung trifft die verordnende Praxis nach den geltenden Regeln.
Wenn weitere Termine nötig sind
Die orientierende Behandlungsmenge im Heilmittelkatalog ist eine Orientierung für das Therapieziel. Ist dieses noch nicht erreicht, kann der Arzt weitere Verordnungen ausstellen. Für die Fortsetzung braucht die Praxis eine neue, gültige Verordnung; sie übernimmt offene Termine oder Angaben nicht einfach von der alten. Quelle: G-BA.
Bei langfristigem Heilmittelbedarf sind wiederholte Verordnungen für jeweils bis zu zwölf Wochen möglich. Ob die Voraussetzungen vorliegen, richtet sich nach der Diagnoseliste der Heilmittel-Richtlinie oder einer Genehmigung der Krankenkasse im Einzelfall. Die zwölf Wochen sind keine unbegrenzte Dauerverordnung. Quelle: G-BA.
Kurzcheck vor dem nächsten Block: Ist das Therapieziel noch offen? Wie viele Einheiten der aktuellen Verordnung sind erbracht? Liegt die nächste Verordnung tatsächlich vor? Welches Datum und welche Angaben stehen auf ihr? Bei Unsicherheit prüfst du die neue Verordnung wie beim ersten Eingang.
Praxisfrage: Läuft eine Verordnung bald aus? Halte fest, wie viele Behandlungen durchgeführt wurden und ob noch Termine offen sind. Eine neue Verordnung muss für die weitere Behandlung vorliegen; aus dem Wunsch nach Fortsetzung wird noch keine neue Verordnung.

