Stand: 2. Oktober 2026 · HENARA GmbH
Eine Verordnung ist ausgestellt, die Behandlung erbracht – und bei der Abrechnung wird ein formaler Fehler zum Problem. Genau an dieser Stelle will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ansetzen: Reine Formfehler sollen künftig nicht mehr zu einer Rechnungskürzung führen dürfen. Beschlossen ist das noch nicht. Für deine Praxis gelten bis zu einer tatsächlichen Rechtsänderung die bisherigen Prüf- und Korrekturregeln. Quelle: BMG-Maßnahmenpapier, S. 5
Was ist geplant?
Im Maßnahmenpapier des BMG steht ausdrücklich die „Abschaffung Nullretaxation bei reinen Formfehlern im Heilmittelbereich". Das Ministerium kündigt einen Rechtsrahmen an, der festlegen soll, bei welchen rein formalen Fehlern Krankenkassen eine Rechnung nicht kürzen dürfen. Die genaue Liste dieser Fehler, mögliche Ausnahmen und der Zeitpunkt des Inkrafttretens stehen in dem Papier noch nicht. Quelle: BMG-Maßnahmenpapier, S. 5
Am 21. September 2026 kündigte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann an, dass der Kabinettsentwurf für das Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz bis Ende 2026 vorliegen soll. Er sprach dabei auch von weniger Doppelprüfungen. Ein angekündigter Kabinettsentwurf ist jedoch noch kein verabschiedetes Gesetz. Ob und in welcher Form die Regel zur Nullretaxation darin steht, lässt sich erst am Entwurf prüfen. Quelle: AOK, G+G Update vom 21.09.2026
Warum betrifft dich das im Praxisalltag?
Eine ärztlich ausgestellte Heilmittelverordnung muss derzeit vor Abgabe der Leistung und Abrechnung auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden. Fehler können Rückfragen, Korrekturen oder Absetzungen auslösen. Schon heute gibt es je nach Heilmittelbereich und Vertrag unterschiedliche Möglichkeiten, Angaben zu berichtigen. Nicht jeder Formfehler führt bereits heute automatisch zu einer vollständigen Absetzung. Für die Physiotherapie beschreibt etwa Anlage 3a des GKV-Vertrags, welche Angaben erforderlich sind und wann Korrekturen möglich sind. Diese Anlage lässt sich nicht pauschal auf andere Heilmittelbereiche übertragen.
Wie groß die Belastung sein könnte, zeigt eine Hochrechnung des Physiotherapieverbands IFK: Nach einer verbandsinternen Befragung sei etwa jede vierte ärztlich ausgestellte Verordnung fehlerhaft. Auf 39 Millionen Verordnungsblätter im Jahr 2024 bezogen, rechnet der IFK mit rund 9,75 Millionen potenziell fehlerhaften Verordnungen. Bei angenommenen fünf Minuten Korrekturaufwand wären das 812.500 Arbeitsstunden. Der Verband nennt außerdem eine Retaxationsquote von etwa 3,4 Prozent und jährliche Umsatzverluste von rund 220 Millionen Euro. Das sind Verbandsangaben und Modellrechnungen, keine amtlich bestätigte Zahl für Formfehler. Insbesondere lässt sich daraus nicht ableiten, dass die geplante Regel sämtliche Retaxationen oder den gesamten genannten Umsatzverlust verhindern würde. Quelle: IFK-Interview vom 22.09.2026
Was würde sich ändern – und was bleibt offen?
Ein wirksamer Schutz vor Nullretaxation könnte verhindern, dass eine fachlich korrekt erbrachte Leistung allein wegen eines künftig als unschädlich definierten Formfehlers vollständig abgesetzt wird. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände fordert dazu einen klaren Katalog unschädlicher Formfehler, einfachere Korrekturen und bessere Verordnungssoftware. Das sind Forderungen des Verbands; ihre konkrete Umsetzung ist noch nicht entschieden. Quelle: SHV vom 13.07.2026
Der geplante Schutz wäre auch kein Freibrief für jede fehlerhafte Verordnung. Das BMG spricht ausdrücklich von reinen Formfehlern. Ob medizinisch oder abrechnungsrelevante Angaben fehlen, welche Korrekturen erlaubt sind und wie eine Praxis im Einzelfall vorgeht, hängt weiterhin von den geltenden Regeln und später vom genauen Gesetzestext ab.
Was kannst du jetzt tun?
- Prüfe Verordnungen weiterhin nach den aktuell geltenden Regeln. Für einen Einstieg findest du unseren Überblick zu Heilmittelverordnungen.
- Kläre Fehler über den vorgesehenen Korrekturweg. Die Möglichkeiten unterscheiden sich nach Heilmittelbereich und Fehlerart; unser Beitrag zu Absetzungen in der Heilmittelabrechnung zeigt typische Prüfpunkte.
- Behalte den Gesetzentwurf im Blick. Erst sein Wortlaut wird zeigen, welche Formfehler geschützt sein sollen. Verbindlich wird eine Änderung frühestens mit ihrem Inkrafttreten.
Kurz gesagt: Der politische Vorstoß ist für Heilmittelpraxen konkret genug, um ihn zu verfolgen. Für die tägliche Verordnungsprüfung ändert die Ankündigung vom September 2026 noch nichts.
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