Für Heilmittelpraxen gibt es 2026 keine einheitliche Zahl, um die alle GKV-Preise steigen. Die Vergütung hängt vom Heilmittelbereich, der konkreten Leistung und dem Zeitpunkt der Behandlung ab. Wer eine Preisänderung für die eigene Praxis prüfen will, braucht deshalb die passende Vergütungsanlage zum Vertrag nach § 125 SGB V – nicht nur eine Prozentzahl aus einer Schlagzeile.
Das Wichtigste in Kürze
- Die GKV-Vertragspartner veröffentlichen für jeden Heilmittelbereich eigene Verträge und Vergütungsanlagen.
- Innerhalb eines Jahres können neue Preislisten zu unterschiedlichen Stichtagen gelten.
- Für die Abrechnung zählt die in der jeweiligen Anlage beschriebene Leistung samt Positionsnummer und Gültigkeitsregel.
- Eine neue Preisliste ist keine Aussage über Umsatz oder Gewinn deiner Praxis.
Wo stehen die GKV-Preise für 2026?
Der GKV-Spitzenverband stellt die Verträge und Anlagen nach Heilmittelbereich bereit. Dort findest du die jeweils maßgebliche Vergütungsanlage. Das ist der richtige Ausgangspunkt, wenn du einen Preis prüfen oder einen älteren Abrechnungswert mit dem aktuellen Stand vergleichen willst.
| Bereich | In der offiziellen Übersicht besonders auf diese Fassung achten |
|---|---|
| Physiotherapie | Anlage 2, gültig ab 1. Januar 2026 |
| Ergotherapie | Anlage 2, Stand 1. Juli 2026 |
| Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie | Anlage 2 für Leistungen ab 1. Juli 2026 |
| Podologie | Die aktuelle Anlage 2 in der GKV-Vertragsübersicht anhand von Leistung und Gültigkeitsdatum auswählen. |
Die Übersicht deckt auch weitere Heilmittelbereiche ab. Prüfe vor einer Abrechnung erneut, ob eine neuere Anlage veröffentlicht wurde. Die verlinkten Fassungen zeigen den Stand dieser Prüfung vom 27. September 2026.
Warum eine Prozentzahl allein nicht reicht
Eine prozentuale Veränderung beschreibt bestenfalls einen Vergleich bestimmter Preislisten. Sie sagt nicht, welcher Eurobetrag für jede Leistung gilt. Die Anlagen enthalten einzelne Leistungspositionen mit eigener Beschreibung und Vergütung. Auch der Zeitpunkt kann sich unterscheiden: Die Physiotherapie-Anlage nennt Preise für Behandlungen ab dem 1. Januar 2026; die aktuelle Ergotherapie-Anlage nennt Behandlungen ab dem 1. Juli 2026. Für die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gilt die verlinkte Vergütungsliste für Leistungen ab dem 1. Juli 2026.
Deshalb wäre die Aussage „Heilmittel steigen 2026 um X Prozent“ für eine konkrete Rechnung zu grob. Sie lässt offen, welcher Bereich und welche Position gemeint sind, welcher frühere Preis verglichen wird und zu welchem Zeitpunkt die Leistung erbracht wurde.
So prüfst du einen Preis in fünf Schritten
- Heilmittelbereich bestimmen: Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie oder ein anderer Bereich.
- Leistung und Positionsnummer zuordnen: Die Bezeichnung im Praxisalltag muss zur Beschreibung in der Vertragsanlage passen.
- Behandlungstag prüfen: Lies in der Anlage, für welche Leistungen und welchen Zeitraum sie gilt.
- Vergütung und Zuzahlung getrennt lesen: Beide Werte stehen in den Preislisten, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke.
- Sonderfälle gesondert prüfen: Bei Blankoverordnungen, besonderen Kostenträgern oder abweichenden Vertragsregeln reicht die allgemeine Anlage nach § 125 SGB V unter Umständen nicht aus. Ein aktuelles Beispiel ist die unterschiedliche Pauschalenregel für GKV und Beihilfe.
Wenn du eine Position oder einen Stichtag nicht sicher zuordnen kannst, prüfe die Vertragsregel und den aktuellen Fragen-Antworten-Katalog des betreffenden Heilmittelbereichs. Aus einer allgemeinen Magazinmeldung sollte keine verbindliche Abrechnungsentscheidung abgeleitet werden.
Was bedeutet die Vergütung für die Praxisplanung?
Eine höhere Vergütung pro Leistung erhöht nicht automatisch den Gewinn. Dafür müsstest du auch wissen, wie viele Leistungen zu welchem Preis erbracht werden, wann neue Preise wirksam werden und wie sich Personal-, Raum- und weitere Kosten entwickeln. Für eine erste Bestandsaufnahme hilft die Praxis-Analyse „Therapie oder Organisation?“. Sie betrachtet den eigenen Praxisablauf; sie ersetzt keine Vertrags- oder Finanzprüfung. Wie sich der Abrechnungsprozess insgesamt aufstellen lässt, zeigt die Seite Abrechnung verlässlich organisieren.
Der Ausblick auf 2027 ist eine andere Frage: Die veröffentlichte Veränderungsrate von 3,42 % setzt einen gesetzlichen Rahmen für künftige Verhandlungen, legt aber keinen individuellen Preis fest. Unser Beitrag zur Vergütung 2027 erklärt diese Grenze und ihre Bedeutung für die Planung.
Stand: 27. September 2026. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuellen Verträge und Vergütungsanlagen des GKV-Spitzenverbands. Dieser Beitrag erklärt, wie du die richtige Quelle findest; er ersetzt keine Prüfung eines konkreten Abrechnungsfalls.
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