Grundriss und Raumplanung für eine Therapiepraxis mit Behandlungsräumen, Wartebereich und Empfang

Praxisräume für eine Therapiepraxis müssen nicht nur groß genug sein. Für eine GKV-Zulassung gelten je nach Heilmittelbereich konkrete Anforderungen an Therapiefläche, Behandlungsräume, Raumhöhe, Böden, Ausstattung und teilweise Hygiene. Zusätzlich können baurechtliche Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes und der Kommune gelten.

Deshalb gilt bei einer Praxisgründung eine einfache Reihenfolge: Erst prüfen, ob die Räume für den geplanten Praxisbetrieb geeignet und zulassungsfähig sind – dann Mietvertrag und Umbau verbindlich machen.

Die Anforderungen unterscheiden sich deutlich zwischen Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Podologie. Maßgeblich sind die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 SGB V. (Details im GKV-Portal)

Wie groß muss eine Therapiepraxis mindestens sein?

Eine allgemeine Mindestgröße für alle Therapiepraxen gibt es nicht. Entscheidend ist der jeweilige Heilmittelbereich.

Wichtig: Das sind Zulassungsmindestanforderungen, keine Empfehlung für eine wirtschaftlich oder organisatorisch optimale Praxisgröße. Empfang, Wartebereich, Büro, Lager, Sanitärbereiche oder Personalflächen können zusätzlich notwendig oder sinnvoll sein.

Wie groß muss eine Physiotherapiepraxis mindestens sein?

Für eine physiotherapeutische Praxis sind mindestens 23 m² Therapiefläche vorgeschrieben. (Anlage 5 Physiotherapie)
Diese 23 m² müssen sich auf mindestens zwei Bereiche verteilen:

  • ein Behandlungsbereich mit mindestens 15 m²
  • ein weiterer Behandlungsbereich mit mindestens 8 m²

Für jeden weiteren Leistungserbringer, der gleichzeitig in der Praxis tätig ist, ist ein zusätzlicher Behandlungsbereich von mindestens 8 m² erforderlich. Das ist für Gründer wichtiger als die häufig im Netz genannten pauschalen Angaben zur Gesamtgröße einer Physiotherapiepraxis.

Beispiel
Planst du zunächst allein zu behandeln, reichen hinsichtlich der reinen GKV-Therapiefläche grundsätzlich die vorgeschriebenen 23 m².
Planst du dagegen, gleichzeitig mit zwei weiteren Therapeuten zu arbeiten, steigt der notwendige Flächenbedarf entsprechend. Und dabei reden wir noch nicht über Empfang, Wartebereich, Büro, WC, Lager oder Personalräume.

Praxis-Tipp
Plane nicht ausschließlich für den Eröffnungstag. Wenn du bereits weißt, dass innerhalb kurzer Zeit ein zweiter oder dritter Therapeut gleichzeitig behandeln soll, kann eine exakt auf die Mindestanforderungen zugeschnittene Praxis sehr schnell zu klein werden.
Das ist keine Zulassungsvorschrift, sondern eine wirtschaftliche Planungsentscheidung.

Welche Anforderungen gelten für Behandlungsräume in der Physiotherapie?

Die Flächenangaben sind nicht die einzigen Vorgaben. Behandlungsräume beziehungsweise Behandlungsbereiche dürfen grundsätzlich keine Durchgangsräume sein. Eine Ausnahme besteht, wenn sich dahinter ausschließlich Räume befinden, die während der Therapie nicht für den Praxisbetrieb genutzt werden. Außerdem müssen die Bereiche:

  • angemessen be- und entlüftbar sein,
  • beheizt werden können,
  • beleuchtet werden können,
  • eine lichte Deckenhöhe von mindestens 2,40 m haben,
  • trittsichere, fugenarme sowie leicht zu reinigende und zu desinfizierende Böden aufweisen,
  • eine Möglichkeit zur Händedesinfektion bieten.

Für Nassbereiche bestehen zusätzliche Anforderungen.

Auch die Grundausstattung ist geregelt. Für eine physiotherapeutische Praxis gehören beispielsweise zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen zur Pflichtausstattung.

Damit wird deutlich: 23 m² Fläche allein machen einen Raum noch nicht zu einer zulassungsfähigen Physiotherapiepraxis.

Wie viel zusätzliche Fläche brauche ich für KGG?

Wenn du gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) anbieten möchtest, verändert sich die Raumplanung erheblich. Für KGG ist innerhalb der Praxis ein zusätzlicher zusammenhängender Behandlungsbereich von mindestens 30 m² erforderlich.

Werden über die vorgeschriebene Mindestausstattung hinaus weitere Geräte aufgestellt, erhöht sich die notwendige Fläche grundsätzlich um 4 m² je zusätzlichem Gerät. Zwischen den Geräten ist grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von einem Meter vorgesehen. Das ist ein klassischer Punkt, der vor der Immobiliensuche entschieden werden sollte. Eine Fläche, die für eine normale Physiotherapiepraxis problemlos ausreicht, kann für eine Praxis mit KGG ungeeignet sein.

Welche räumlichen Anforderungen gelten für eine Ergotherapiepraxis?

Eine Ergotherapiepraxis benötigt nach der aktuellen Anlage 5 insgesamt mindestens 20 m² Therapiefläche. (Anlage 5 Ergotherapie) Für jeden gleichzeitig tätigen Leistungserbringer ist grundsätzlich ein eigener Therapieraum mit mindestens 12 m² erforderlich.

Eine wichtige Ausnahme: Überschneiden sich die Therapiezeiten der Leistungserbringer nicht, ist nicht für jeden Therapeuten gleichzeitig ein zusätzlicher Raum erforderlich. Die Art des Beschäftigungsverhältnisses spielt bei der Flächenberechnung keine Rolle. Entscheidend ist, wie viele Leistungserbringer gleichzeitig tätig sind.

Die Therapieräume dürfen grundsätzlich keine Durchgangsräume sein und müssen angemessen:

  • be- und entlüftet,
  • beheizt und
  • beleuchtet

werden können.

Für Therapieräume gilt außerdem ein Richtwert von 2,40 m lichter Deckenhöhe.
Die aktuelle Ergotherapie-Anlage weist ausdrücklich darauf hin, dass zusätzlich die Arbeitsstättenverordnung und die jeweilige landesrechtliche Bauordnung zu beachten sind.

Welche Raumgröße braucht eine Logopädiepraxis?

Für den Heilmittelbereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie ist mindestens ein Behandlungsraum mit einer Fläche von 20 m² erforderlich. (Anlage 5 SSSST) Für jeden zusätzlichen gleichzeitig tätigen Leistungserbringer ist grundsätzlich ein weiterer Behandlungsraum mit mindestens 12 m² notwendig.

Auch hier gilt die Ausnahme: Überschneiden sich die Arbeitszeiten nicht, muss nicht automatisch für jeden Leistungserbringer ein zusätzlicher Raum vorhanden sein.

Die Räume müssen angemessen be- und entlüftet, beheizt und beleuchtet werden können. Für den Bereich der Mindestfläche gilt ein Richtwert von 2,40 m lichter Deckenhöhe.

Interessant für Praxisübernahmen: Die Zulassungsanlage enthält für bestimmte bereits zugelassene Praxisräume einen Bestandsschutz bis zum 31. Dezember 2041. Das betrifft jedoch den Kauf beziehungsweise die Rechtsnachfolge bereits zugelassener Praxen und sollte nicht auf eine Neugründung übertragen werden.

Welche räumlichen Anforderungen gelten für eine Podologiepraxis?

Podologie unterscheidet sich deutlich von den anderen drei Bereichen. Eine podologische Praxis benötigt mindestens einen geschlossenen Behandlungsraum mit 8 m². (Anlage 5 Podologie) Der Raum darf zur selben Zeit nur von einem Leistungserbringer genutzt werden.

Darüber hinaus bestehen deutlich konkretere Anforderungen an die Beschaffenheit des Behandlungsraums. Unter anderem:

  • feste Wände und mindestens eine Tür
  • angemessene Be- und Entlüftung
  • Beheizbarkeit und Beleuchtung
  • Richtwert von 2,40 m lichter Deckenhöhe
  • trittsichere Böden mindestens R9
  • fugenarme, leicht zu reinigende und desinfizierbare Böden
  • glatte und bis mindestens 1,80 m Höhe abwaschfeste Wände
  • Möglichkeit zur Händedesinfektion
  • Handwaschplatz im Behandlungsraum oder in unmittelbarer Nähe

Außerdem muss für die Instrumentenaufbereitung ein geeigneter Bereich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den einschlägigen RKI-Anforderungen vorhanden sein.

Zählt der Empfang zur vorgeschriebenen Therapiefläche?

Die Zulassungsvorgaben beziehen sich ausdrücklich auf Therapie-, Behandlungsräume beziehungsweise Behandlungsbereiche. Ein Empfangsbereich, Büro oder Wartebereich ersetzt daher nicht die vorgeschriebene Therapiefläche. Das bedeutet beispielsweise für die Physiotherapie: Die geforderten 23 m² sind Therapiefläche – nicht 23 m² gesamte angemietete Praxisfläche.

Deshalb kann aus einer formal recht kleinen Mindesttherapiefläche in der Realität schnell eine deutlich größere notwendige Gesamtfläche werden. Zusätzlich zur Therapiefläche brauchst du je nach Praxiskonzept Platz für beispielsweise:

  • Patientenempfang
  • Wartebereich
  • WC
  • Büro/Verwaltung
  • Lager
  • Reinigung
  • Mitarbeiter
  • Technik
  • zusätzliche therapeutische Angebote

Welche dieser Flächen gesetzlich oder baurechtlich erforderlich sind, hängt vom konkreten Standort und Praxiskonzept ab.

Muss eine Therapiepraxis barrierefrei sein?

Ob deine Praxis barrierefrei sein muss, hängt neben den Zulassungsanforderungen nach § 124 SGB V vom Bauordnungsrecht und dem konkreten Vorhaben ab. Ob und in welchem Umfang eine Praxis baurechtlich barrierefrei zugänglich sein muss, kann unter anderem abhängen von:

  • Bundesland,
  • Gebäude,
  • bisheriger Nutzung,
  • Nutzungsänderung,
  • Umbau,
  • Größe und Art der Praxis.

Die Heilmittel-Zulassungsunterlagen ersetzen diese Prüfung nicht. Bei der Ergotherapie wird beispielsweise ausdrücklich zusätzlich auf die jeweilige landesrechtliche Bauordnung verwiesen.

Deshalb unser Rat
Bei einer konkreten Immobilie zwei Prüfungen durchführen:

  • 1
    Heilmittelrechtlich:
    Erfüllen Räume und Ausstattung die Zulassungsvoraussetzungen?
  • 2
    Baurechtlich:
    Darf die Immobilie überhaupt in der geplanten Form als Therapiepraxis genutzt werden?

Kann ich eine Wohnung in eine Therapiepraxis umwandeln?

Grundsätzlich kann eine Immobilie, die bisher anders genutzt wurde, für eine Praxis infrage kommen. Ob das konkret zulässig ist, lässt sich jedoch nicht bundesweit pauschal beantworten.

Besonders relevant kann eine Nutzungsänderung sein.Darüber entscheiden die jeweils geltenden bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorgaben. Zusätzlich muss natürlich die geplante Raumaufteilung die Anforderungen des jeweiligen Heilmittelbereichs erfüllen.

Deshalb:
Bevor du Geld in Mietvertrag, Umbau oder Einrichtung investierst, sollte die Nutzbarkeit der Immobilie geklärt sein.

Wann sollte ich den Mietvertrag unterschreiben?

Nicht einfach dann, wenn die Räume schön sind. Vor einem langfristigen Mietvertrag sollten aus unserer Sicht mindestens vier Fragen geklärt sein:

  • 1
    Reicht die Fläche für das geplante Leistungsangebot?
    Nicht nur heute, sondern auch bei der geplanten Mitarbeiterzahl.
  • 2
    Lassen sich die GKV-Zulassungsvoraussetzungen erfüllen?
    Flächen, Raumaufteilung, Ausstattung und gegebenenfalls Zusatzleistungen prüfen.
  • 3
    Ist die geplante Nutzung baurechtlich möglich?
    Insbesondere bei bisher anders genutzten Immobilien.
  • 4
    Ist ein notwendiger Umbau wirtschaftlich realistisch?
    Eine günstige Miete hilft wenig, wenn der notwendige Umbau das Gründungsbudget sprengt.

Praktische Empfehlung: Bei ungeklärter Genehmigungs- oder Zulassungssituation sollte ein Mietvertrag nicht so gestaltet werden, als sei die Praxiseröffnung bereits garantiert. Die konkrete Vertragsgestaltung gehört allerdings in juristische Hände.

Was macht einen guten Standort für eine Therapiepraxis aus?

Die GKV-Zulassung beantwortet nur, ob deine Räume die fachlichen Mindestanforderungen erfüllen. Sie beantwortet nicht, ob der Standort wirtschaftlich sinnvoll ist. Dafür solltest du bei einer Gründung sieben Faktoren prüfen:

  • Wie groß ist das Einzugsgebiet?
    bestimmt das potenzielle Patientenaufkommen
  • Wie gut ist die Praxis erreichbar?
    ÖPNV, Auto, Fahrrad und Fußweg
  • Gibt es ausreichend Parkmöglichkeiten?
    insbesondere für Patienten mit Mobilitätseinschränkungen
  • Welche Therapiepraxen gibt es im Umfeld?
    zeigt Wettbewerb und mögliche Versorgungslücken
  • Welche Ärzte und Einrichtungen befinden sich in der Region?
    relevant für lokale Versorgungsstrukturen
  • Passt die Miete zum geplanten Umsatz?
    ein guter Standort muss wirtschaftlich tragfähig bleiben
  • Ist der Standort auch für Mitarbeiter attraktiv?
    wichtiger, wenn die Praxis wachsen soll

Dabei gibt es nicht automatisch den einen „besten“ Standort. Eine Innenstadtlage kann hohe Sichtbarkeit bieten, aber teuer und schlecht erreichbar sein. Eine Praxis im Wohngebiet kann günstiger sein und näher an Patienten liegen. Entscheidend ist, ob Lage und Praxiskonzept zusammenpassen.

Ausführliche Informationen zur Heilmittelversorgung und wie du das Potential deiner Region bewertest findest du in unserem Wissens-Hub Heilmittelversorgung verstehen

Praxisräume prüfen: Pflicht oder Empfehlung?

Die häufigsten Fehler bei der Auswahl von Praxisräumen

  • Nur auf die Gesamtquadratmeter schauen
    80 m² Praxisfläche helfen nicht, wenn die erforderliche Therapiefläche falsch aufgeteilt ist.
  • Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigen
    Mehr gleichzeitig tätige Therapeuten können zusätzliche Räume beziehungsweise Behandlungsbereiche erforderlich machen.
  • Zusatzleistungen später entscheiden
    KGG ist das beste Beispiel: Wer KGG anbieten möchte, braucht schon räumlich eine andere Praxisplanung.
  • Kassenzulassung und Baurecht gleichsetzen
    Eine fachlich geeignete Raumaufteilung bedeutet nicht automatisch, dass die Nutzung baurechtlich zulässig ist.
  • Umbau erst nach Vertragsabschluss kalkulieren
    Gerade Böden, Sanitär, Raumtrennung, Schallschutz oder barrierebezogene Umbauten können eine vermeintlich günstige Immobilie erheblich verteuern.

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Kurzantworten: Praxisräume für Gründer

Für die GKV-Zulassung braucht eine Physiotherapiepraxis mindestens 23 m² Therapiefläche. Davon müssen mindestens 15 m² auf einen Behandlungsbereich und mindestens 8 m² auf einen weiteren Behandlungsbereich entfallen.
Für jeden zusätzlichen gleichzeitig tätigen Leistungserbringer ist mindestens ein weiterer Behandlungsbereich von 8 m² erforderlich. GKV-Spitzenverband
Für gerätegestützte Krankengymnastik ist ein zusätzlicher zusammenhängender Behandlungsbereich von mindestens 30 m² erforderlich. Zusätzliche Geräte können den notwendigen Flächenbedarf weiter erhöhen.
Eine Ergotherapiepraxis benötigt mindestens 20 m² Therapiefläche. Für jeden gleichzeitig tätigen Leistungserbringer ist grundsätzlich ein Therapieraum von mindestens 12 m² erforderlich.
Für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie ist mindestens ein Behandlungsraum mit 20 m² erforderlich. Für jeden zusätzlichen gleichzeitig tätigen Leistungserbringer ist grundsätzlich ein weiterer Raum von mindestens 12 m² notwendig
Für die Podologie ist mindestens ein geschlossener Behandlungsraum von 8 m² erforderlich. Daneben gelten konkrete Anforderungen an Boden, Wände, Hygiene und Instrumentenaufbereitung.

Weiterführende Inhalte zur Praxisgründung

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Angaben zu den räumlichen Zulassungsvoraussetzungen basieren auf den aktuell veröffentlichten Verträgen und Anlagen nach § 125 SGB V des GKV-Spitzenverbandes.

Stand der Prüfung: September 2026