
Kurzantwort: Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, kann deiner Heilmittelpraxis behandlungsrelevante Informationen zugänglich machen. Ein TI-Anschluss allein öffnet aber keine beliebige Patientenakte. Für den Zugriff braucht deine Einrichtung einen berechtigten Behandlungskontext und eine passende technische Anbindung. Versicherte können der ePA oder dem Zugriff einer Einrichtung widersprechen. Welche Daten du lesen, einstellen oder bearbeiten darfst, hängt von der jeweiligen Datenart ab. Quelle: gematik zu ePA und Widerspruch und gematik-Berechtigungen.
Worin hilft die ePA bei einer Behandlung?
Die ePA kann Informationen aus verschiedenen Behandlungen zusammenführen. In einem konkreten Fall kann ein vorhandener Befund helfen, die Behandlung besser zu verstehen. Ob ein bestimmtes Dokument tatsächlich vorhanden und für deine Praxis sichtbar ist, musst du im Einzelfall prüfen. Die ePA ist keine Garantie für eine vollständige Krankengeschichte. Sie ersetzt weder das Gespräch mit dem Patienten noch die eigene Dokumentation der Behandlung. Quelle: gematik ePA für alle.
Wann darf meine Praxis auf die Akte zugreifen?
Die ePA ist für Versicherte widerspruchsbasiert. Ein Zugriff der Heilmittelpraxis setzt einen berechtigten Behandlungskontext voraus. Nach den gematik-Unterlagen kann dieser durch Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte und die zugehörige technische Prüfung entstehen; die Standarddauer beträgt 90 Tage. Versicherte können einer bestimmten Einrichtung den Zugriff über die ePA-App oder die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse verwehren. Bei privat Versicherten kann die Rechtevergabe anders ablaufen; deshalb sollte der konkrete Ablauf vor dem Zugriff im verwendeten System geprüft werden. Quelle: gematik-Implementierungsleitfaden ePA und gematik-Widerspruchsübersicht.
Für die Praxis heißt das: Prüfe zuerst, ob die ePA im verwendeten System verfügbar ist, ob ein Behandlungskontext besteht und ob das gesuchte Dokument für deinen Bereich freigegeben ist. Eine Karte zu stecken oder einen TI-Vertrag zu haben, ist für sich allein kein pauschales Leserecht.
Was darf eine Heilmittelpraxis lesen oder bearbeiten?
Die gematik unterscheidet die Rechte nach Datenarten. Ihre Berechtigungstabelle für niedergelassene Heilmittelerbringer nennt unter anderem:
Die folgenden Rechte gelten grundsätzlich laut gematik-Tabelle, sofern kein Widerspruch entgegensteht.
Medizinische Informationen wie Befunde und Diagnosen
Lesen, einstellen und bearbeiten.
Elektronische Medikationsliste und elektronischer Medikationsplan
Lesen, aber nicht selbst erstellen oder bearbeiten.
Elektronische Arztbriefe
Lesen, aber nicht selbst erstellen oder bearbeiten.
Elektronische Verordnungen
Lesen; daraus folgt kein heute allgemein eingeführter Prozess für elektronische Heilmittelverordnungen.
Abrechnungsdaten der Krankenkassen
Kein Lese- oder Bearbeitungsrecht für Heilmittelpraxen.
Diese Übersicht beschreibt grundsätzliche Berechtigungen, keine Pflicht zum Hochladen sämtlicher Behandlungsunterlagen und keine Funktionszusage für jede Praxissoftware. Besonders bei sensiblen Daten, Widersprüchen und der Frage, welche eigenen Dokumente eingestellt werden dürfen oder müssen, sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und der konkrete Behandlungsfall maßgeblich. Die eigene Patientenakte der Praxis bleibt getrennt von der ePA.
Wie gehst du im Praxisalltag vor?
- Technische Funktion prüfen: Lass dir vom Anbieter zeigen, ob und wie der ePA-Zugriff in deinem TI-Zugang und deiner Praxissoftware funktioniert. Prüfe Rollen und Zuständigkeiten im Team.
- Behandlungskontext beachten: Öffne nur Akten, für die deine Einrichtung im konkreten Behandlungsfall berechtigt ist. Achte auf Widersprüche und gesperrte Inhalte.
- Gezielt lesen: Suche nach Informationen, die du für die Behandlung benötigst, statt die gesamte Akte ungeprüft zu übernehmen. Halte relevante Erkenntnisse nach deinen Dokumentationsregeln fest.
- Vor dem Einstellen prüfen: Kläre Datenart, fachlichen Zweck, Patientenwillen und technische Berechtigung. Eine bestehende Schreibmöglichkeit ist nicht gleichbedeutend mit einer allgemeinen Uploadpflicht.
- Fragen mit Anbieter und zuständiger Stelle klären: Bei technischen Fehlermeldungen oder unklaren Rechten keine Vermutung als verbindliche Regel verwenden.
ePA, KIM und elektronische Verordnung unterscheiden
Die ePA ist eine Patientenakte. KIM ist ein sicherer Nachrichtenweg zwischen angeschlossenen Einrichtungen. Die elektronische Heilmittelverordnung ist ein eigener geplanter Prozess, dessen praktischer Start noch nicht belastbar terminiert ist. Ein Dokument in der ePA zu sehen ist nicht dasselbe, wie eine elektronische Heilmittelverordnung bereits regulär empfangen und bearbeiten zu können.
Häufige Fragen
Hat jeder Patient eine ePA? Versicherte können der Anlage einer ePA widersprechen. Auch bei vorhandener ePA können einzelne Zugriffe oder Inhalte eingeschränkt sein.
Muss ich jeden Befund in die ePA hochladen? Aus einem grundsätzlichen Schreibrecht folgt keine pauschale Pflicht für Heilmittelpraxen, jeden Befund hochzuladen. Prüfe die geltenden Pflichten und den konkreten Behandlungsfall.
Kann ich den elektronischen Medikationsplan ändern? Laut gematik-Berechtigungstabelle dürfen niedergelassene Heilmittelerbringer ihn lesen, aber nicht selbst erstellen oder bearbeiten.
Kann TI4HEALTH die ePA öffnen? ePA-Zugang gehört zum bestätigten Leistungsumfang von TI4HEALTH. Welche Bearbeitungsschritte in deinem konkreten System möglich sind, klärst du mit dem technischen Anbieter ITCOS. Eine direkte SMART.VO-Integration ist nicht bestätigt.
Zurück zum TI-Wissenshub. Die kurze Definition findest du im ePA-Glossar.
Stand und Quellen: 02.10.2026. gematik ePA für alle, gematik-Berechtigungen für Heilmittelerbringer, gematik-Widerspruchsmöglichkeiten, gematik-Implementierungsleitfaden ePA.

