Stand: 28. September 2026. Für 2027 liegen unterschiedliche Prognosen zur Finanzlücke der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Das IGES Institut bezifferte den ungedeckten Bedarf im Januar 2026 im Auftrag der DAK-Gesundheit auf 11,8 Milliarden Euro. Die FinanzKommission Gesundheit kam im März auf eine Lücke von rund 15 Milliarden Euro ohne stabilisierende Reformen. Beide Zahlen sind Modellrechnungen, keine feststehende Jahresbilanz und keine unmittelbare Aussage über Heilmittelpreise.

Woher stammen die zwölf Milliarden Euro?

Die IGES-Projektion vom 26. Januar 2026 entstand im Auftrag der DAK-Gesundheit. Sie berechnet für 2027 einen ungedeckten Finanzbedarf der GKV von knapp zwölf Milliarden Euro, falls keine weiteren wirksamen Gegenmaßnahmen hinzukommen. In der Veröffentlichung der DAK werden 11,8 Milliarden Euro genannt.

Zu den Annahmen gehören weiter steigende Ausgaben sowie auslaufende Entlastungen, etwa ein Bundesdarlehen und die Wirkung eines befristeten Sparpakets. Die Rechnung zeigt, welcher Finanzierungsbedarf unter diesen Annahmen entstehen könnte. Sie sagt nicht voraus, dass der Betrag 2027 tatsächlich genau so anfällt.

Warum nennt die FinanzKommission rund 15 Milliarden?

Am 30. März 2026 legte die FinanzKommission Gesundheit ihren ersten Bericht vor. Das Bundesgesundheitsministerium nennt auf Grundlage dieses Berichts eine Finanzlücke von rund 15 Milliarden Euro für 2027, falls keine Reform zur Stabilisierung der GKV-Finanzen umgesetzt wird. Die Kommission formulierte 66 Empfehlungen; sie sind politische Vorschläge und noch keine geltenden Regeln für Therapiepraxen.

Die beiden Beträge stammen aus unterschiedlichen Prognosen mit unterschiedlichem Zeitpunkt und Modellrahmen. Sie dürfen weder addiert noch als gesicherter Betrag behandelt werden. Gemeinsam zeigen sie: Die Finanzlage der GKV ist ein politisches Thema mit erheblichem Handlungsdruck. Welche Maßnahmen tatsächlich beschlossen werden, bleibt gesondert zu verfolgen.

Was folgt daraus für Heilmittelpraxen?

Aus einer GKV-Finanzprognose lässt sich keine konkrete Vergütungsänderung für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie ableiten. Die Vergütung entsteht aus den jeweiligen Verträgen und Preislisten. Unser Beitrag zur Heilmittelvergütung 2026 zeigt, wie du die für deinen Heilmittelbereich gültige Anlage findest.

Für 2027 steht eine andere Zahl bereits fest: die vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte Veränderungsrate von 3,42 Prozent als gesetzlicher Verhandlungsrahmen. Sie ist keine automatische Preiserhöhung. Die Grenzen und offenen Fragen erklärt unser Artikel zur Vergütung 2027.

Für die Praxisplanung ist daher eine Trennung hilfreich: Beobachte politische Beschlüsse zur GKV-Finanzierung, prüfe Preisänderungen nur anhand der gültigen Vertragsanlagen und kalkuliere Personal-, Raum- und weitere Kosten mit den eigenen Zahlen. Spekulative Finanzlücken sollten nicht als feststehende Einnahme- oder Ausgabenposition in die Praxisplanung eingehen.

Was ist der nächste belastbare Stand?

Der erste Bericht der FinanzKommission liegt vor. Das Bundesgesundheitsministerium kündigte an, die Vorschläge zu prüfen und ein Gesetzgebungsverfahren vorzubereiten; ein weiterer Bericht zu längerfristigen Strukturreformen soll bis Ende 2026 folgen. Sobald konkrete Gesetze, Verträge oder Vergütungsanlagen veröffentlicht sind, müssen ihre Geltungsdaten getrennt geprüft werden.

Quellen und Prüfstand: IGES, Projektion vom 26. Januar 2026; DAK, Primärveröffentlichung; BMG, erster Bericht der FinanzKommission. Geprüft am 28. September 2026.

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