Erweiterte Versorgungsverantwortung und Prüfmaßstäbe im Heilmittelbereich
Geltende Diagnosegruppen in Physiotherapie (Schulter) und Ergotherapie
Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt die vertragsärztliche Verordnung von Heilmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beschreibt die Grundsätze der Verordnung und enthält den Heilmittelkatalog. Für zahnärztliche Verordnungen gilt eine eigene Richtlinie.
Eine Heilmittelverordnung ist die Grundlage für eine verordnete therapeutische Leistung im jeweiligen Versorgungssystem. Im GKV-Bereich legen die geltenden Heilmittel-Richtlinien und Verträge fest, welche Angaben, Leistungen und Abläufe für den konkreten Fall maßgeblich sind.
HENARA WISSEN / FACHBEGRIFF Blankoverordnung: Bedeutung und Geltungsbereich Was die [...]
Welche Kennzahlen helfen bei der Praxissteuerung – und was sagen eigene Verordnungen über die Region gerade nicht?

