
HENARA WISSEN / FACHARTIKEL
Was muss nach einer Heilmittelbehandlung bestätigt werden?
Leistung, Unterschrift und zulässige Kürzel auf der Rückseite.
Drei Aufzeichnungen, drei Aufgaben
| Aufzeichnung | Beantwortet die Frage |
|---|---|
| Leistungsbestätigung auf der Verordnung | Welche Leistung wurde tatsächlich durchgeführt und bestätigt? |
| Klärungsvermerk zur Verordnung | Welche Unklarheit wurde auf welchem zulässigen Weg geklärt? |
| Therapeutische Verlaufsdokumentation | Was wurde fachlich erhoben, behandelt und im Verlauf beobachtet? |
Welche Abkürzungen sind auf der Rückseite zulässig?
Bei der Leistungsbestätigung in der Physiotherapie muss die erbrachte Maßnahme verständlich im Wortlaut oder mit einer Abkürzung aus dem offiziellen Verzeichnis im Heilmittelkatalog stehen. Die Anlage 3a, Nr. 5o verweist ausdrücklich auf dieses Verzeichnis. Häufige Einträge:
| Kürzel | Bedeutung |
|---|---|
| KG | Allgemeine Krankengymnastik |
| KG-Gerät | Gerätegestützte Krankengymnastik |
| KG-ZNS / KG-ZNS-Kinder | Spezielle Krankengymnastik nach den jeweiligen Alters- und Verfahrensregeln |
| MT | Manuelle Therapie |
| KMT | Klassische Massagetherapie |
| MLD-30 / MLD-45 / MLD-60 | Manuelle Lymphdrainage mit der jeweiligen Therapiedauer in Minuten |
| BGM / CM / PM / SM / UWM | Bindegewebsmassage / Colonmassage / Periostmassage / Segmentmassage / Unterwasserdruckstrahlmassage |
Nicht verwechseln: „LE“ kennzeichnet eine zulässige Eintragung des Leistungserbringers; es ist keine Abkürzung für eine Behandlung. „F“ (Ferien/Urlaub), „K“ (Krankheit) und „T“ (therapeutisch indizierte Unterbrechung) benennen im Physiotherapievertrag, § 7 Abs. 3a die Gründe für eine Unterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen. „TM“ ist nach Anlage 3a bei einer telemedizinischen Leistung am Behandlungstag im Unterschriftsfeld einzutragen. Freie Kürzel, die nicht im Katalog stehen, sollten für die Maßnahmenbezeichnung ausgeschrieben werden.
Jede Sitzung einzeln: Datum, tatsächlich erbrachte Maßnahme und gegebenenfalls Hausbesuch eintragen; bei MLD auch die jeweilige Dauer. Die versicherte Person unterschreibt die erbrachte Leistung auf dem Verordnungsblatt. Vorab- oder Sammelunterschriften sowie Korrekturmittel sind unzulässig. Eine Korrektur des Behandlungsdatums oder der Maßnahme ist mit erneutem Bestätigen und Korrekturdatum zu behandeln. Quelle: Anlage 3a, Nr. 5o.
Praxisbeispiel: Eine Behandlung wird verschoben. Der ursprünglich geplante Termin ist keine erbrachte Leistung. Prüfe vor dem Abschluss, ob Behandlungsdaten und Bestätigungen zu den tatsächlich durchgeführten Terminen passen. Wie Nachträge oder Fehler behandelt werden, richtet sich nach dem geltenden Vertrag.
Der Glossareintrag Leistungsbestätigung erklärt den Begriff kurz. Der Abrechnungs-Hub führt von den bestätigten Leistungen zur Einreichung. Die therapeutische Verlaufsdokumentation hält Beobachtungen und Behandlungsverlauf fest. Sie ersetzt die Bestätigung der tatsächlich erbrachten Leistung auf der Verordnung nicht.

